Wissenswertes zu Präventionen
Richtlinien Präventionsprogramme
- Ziel der als Kompaktkurse nach § 20 SGB V angebotenen Präventionsprogramme ist es, den allgemeinen Gesundheitszustand der Versicherten zu verbessern.
- Die Kompaktkurse umfassen 2 Kurse mit insgesamt 10 Einheiten (à 45 Min. je Einheit). Jeder der beiden Kurse muss aus einem anderen Handlungsfeld gewählt werden (s.a. Punkte 3 und 4). Die in den Hotels angebotenen Kurse (und Handlungsfelder) entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Angebot.
- Als Kompaktkurse können gemäß § 20 SGB V folgende Handlungsfelder und Präventionsprinzipien angeboten werden:
Bewegungskurse, wie Nordic Walking, Rückenschule, Wirbelsäulengymnastik, Aqua-Gymnastik, Rücken-Fitness-Programme (und weitere, vgl. § 20 SGB V).
Ernährungskurse, wie Diätprogramme, Abnehmprogramme, Ernährungsberatung, Gesundes Kochen, gemeinsames Einkaufen (und weitere, vgl. § 20 SGB V).
Entspannungskurse, wie Progressive Muskelentspannung nach Jacobsen, Qi Gong, Yoga, Tai Chi (und weitere, vgl. § 20 SGB V).
Suchtreduktionskurse, wie Raucherentwöhnungskurse, Alkohol-, Genussmittelreduktionskurse (und weitere, vgl. § 20 SGB V).
- Bei unseren Präventionsangeboten muss der Versicherte aus diesen vier Handlungsfelder zwei Kurse besuchen. Dabei muss es sich um Kurse aus zwei unterschiedlichen Handlungsfeldern handeln. Beispiel: 5 Einheiten Nordic Walking (Bewegung) und 5 Einheiten Tai Chi (Entspannung). Nicht möglich zu kombinieren wären z.B. 5 Einheiten Nordic Walking (Bewegung) und 5 Einheiten Aqua-Gymnastik (Bewegung), da es sich hierbei jeweils um Kurse aus dem gleichen Handlungsfeld handelt.
- Die Höhe Ihres individuellen Zuschusses und die Teilnahmebedingungen finden Sie in den Programmen Ihrer Krankenkasse. Jedes Handlungsfeld wird nur 1 x jährlich (Kalenderjahr) bezuschusst. Klären Sie das aber im Bedarfsfall bitte noch einmal mit Ihrer Krankenkasse.
weiter >>>